Auerhuhn, Auerhahn, © Pixabay (Symbolbild)

Erschlagener Auerhahn am Feldberg: Angeklagte bitten um Entschuldigung

Sie sollen das Tier aufgescheucht und schließlich erschlagen haben

Zwei Männer sollen beim Laurentiusfest (10.08.2019) am Feldberg einen Auerhahn getötet haben. Am Dienstag (28.07.2020) wurde der Prozess vor dem Amtsgericht in Titisee-Neustadt gegen die beiden 21- und 23-Jährigen eröffnet. Sie baten zu Beginn der Verhandlung um Entschuldigung. Ihnen werden Verstoß gegen das Bundesnaturschutzgesetz, dem Jüngeren zudem eine Tiertötung vorgeworfen.

Der Auerhahn im Schwarzwald ist vom Aussterben bedroht. Umso höher schlugen die Wellen, als bekannt wurde, dass zwei Männer am Rande des Laurentiusfestes 2019 ein Tier aufgescheucht und getötet haben sollen. „Ich hatte Angst um meine eigene Haut. Heute tut es mir leid“, sagte der 21-jährige Mann, der den Vogel im Beisein seines zwei Jahre älteren Freundes erschlagen haben soll, zum Prozessauftakt am Dienstag (28.07.2020). Sie hätten sich gegen das feindselige Tier verteidigt und seien nach dem Ablassen vom verletzten Auerhahn von einer empörten Menschengruppe gejagt, geschlagen, gewürgt und bespuckt worden. Laut Staatsanwaltschaft sollen die beiden Angeklagten den Vogel betrunken in seinem Schutzgebiet gestört und aufgescheucht haben. In Folge dessen soll der 21-Jährige den Auerhahn schließlich mit einem stumpfen Gegenstand erschlagen haben. Die Tat war gefilmt worden.

Die beiden Männer müssen sich wegen Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz verantworten, dem Jüngeren wird zudem eine Tiertötung vorgeworfen. Das Töten eines Tieres ohne vernünftigen Grund ist laut Tierschutzgesetz verboten. Es drohen demnach bis zu drei Jahre Haft oder Geldstrafen.

(dpa/dk)