Gericht, Justiz, © Patrick Seeger - dpa

Erneute Verhandlung gegen einen Täter im Staufener Missbrauchsfall

Soldat der Bundeswehr muss sich nach Revision erneut vor Freiburger Landgericht verantworten

Erneut vor dem Freiburger Landgericht verantworten muss sich ein beschuldigter Soldat der Bundeswehr im Fall des jahrelangen sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Staufen. Nach Angaben des Gerichts wird über die Strafhöhe und eine mögliche Sicherungsverwarnung  verhandelt. Der Beklagte, wie auch die Staatsanwaltschaft hatten Revision gegen das erste Urteil eingelegt.

Erstes Urteil: Acht Jahre Haft

In einem ersten Urteil im Mai 2018 hatte das Gericht den damals 50-Jährigen zu einer Freiheitsstrafe von acht Jahren ohne anschließende Sicherungsverwahrung verurteilt. Nachdem der Mann und die Staatsanwaltschaft in Revision gegangenen waren, hob der Bundesgerichtshof das Urteil im Frühjahr dieses Jahres auf. Nun wird neu verhandelt.

Über zwei Jahre war der Junge von seiner Mutter und deren damaligem Lebensgefährten im Internet angeboten und Männern zur Vergewaltigung überlassen worden. Der Angeklagte hatte im ersten Prozess gestanden, den geschädigten Jungen gegen Bezahlung zweimal Missbraucht zu haben. Die Mutter und die übrigen Angeklagten waren im Laufe des vergangenen Jahres bereits verurteilt worden. Für die Verhandlung gegen den Soldaten sind fünf Verhandlungstage angesetzt. Mit einem Urteil ist Ende November zu rechnen.

(br)