Azubis müssen bereits beim Verdacht einer Straftat damit rechnen, entlassen zu werden. Das stellte das Bundesarbeitsgericht klar. Damit scheiterte ein 25-Jähriger aus Rheinland-Pfalz auch in der letzten Instanz mit der Klage gegen seinen Rauswurf. Er hatte seinen Ausbildungsplatz bei einer Bank verloren, weil er beschuldigt worden war, 500 Euro gestohlen zu haben.
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