Justiz, Gericht, © Volker Hartmann - dpa (Symbolbild)

Emmendinger AfD-Abgeordneter Seitz darf nicht mehr als Staatsanwalt arbeiten

Mehrere rassistische Posts kosten dem Bundestagsabgeordneten den Beamtenstatus

Der Emmendinger Jurist und AfD-Bundestagsabgeordnete Thomas Seitz darf künftig nicht mehr als Staatsanwalt arbeiten. Vom Richterdienstgerichtshof in Stuttgart wurde Seitz aus dem Dienst entfernt, wie es heißt. Seinen Beamtenstatus hat er verloren. Der Gerichtshof bestätigte damit ein Urteil vom August 2018. Mit zahlreichen islamfeindlichen und rassistischen Posts in sozialen Medien, wie einem Bild des Koran in einer Toilette, habe er gegen beamtenrechtliche Kernpflichten verstoßen, heißt es in dem Urteil.

76 Seiten umfasst die Urteilsbegründung des Richterdienstgerichtshofs. Seit 2017 läuft das Disziplinarverfahren gegen Seitz. Mit dem Urteil wurde ein erstinstanzlicher Beschluss von 2018 bestätigt. Mit seinen Posts habe Seitz gegen beamtenrechtliche Kernpflichten verstoßen. Mit seinem Gebaren habe er das "Vertrauen in die Neutralität seiner Amtsführung" gefährdet.

15 Postings standen im Fokus der Richter. Aus dem Gesamtbild wachse der Eindruck, Seitz' Einstellung gegenüber Menschen mit Migrationshintergrund sei von starken Ressentiments geprägt.

(br)