Gericht, Justiz, © Patrick Seeger - dpa

Ein 28 Jähriger aus dem Kreis Emmendingen wegen Drogen zu einer Bewährungsstrafe verurteilt

Im großen Stil soll der Angeklagte mit Drogen im Landkreis Emmendingen gehandelt haben.

Mitte März 2022 hat das Emmendinger Polizeirevier einige Hinweise zum Drogenhandel im Landkreis Emmendingen erhalten, die Ende 2022 zu der Verhaftung eines 28-Jährigen führten. Nun wurde er zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Angeklagte erwies sich bei den Ermittlungen als kooperativ. Im Rahmen der Ermittlungen fanden in Emmendingen, Teningen, Bahlingen und Kenzingen mehrere Durchsuchungen statt, bei denen Drogen gefunden wurden. Der Angeklagte erzählte damals laut Zeugenaussage, dass er am Kaiserstuhl eine ,,Btm-Sammlung" habe. Dort habe er Dorgen wie Cannabis, Kokain in einer hohen Konzentration von 85 Prozent, Amphetamine, Ecstasy und diverse, apothekenpflichtige Medikamente. Die Drogen transportierte der Angeklagte unteranderem mit Sporttaschen von Berlin in den Landkreis.

Der 28-Jährige wurde zu zwei Jahren auf Bewährung verurteilt

Der Angeklagte soll im Verfahren großes Glück gehabt haben, auch weil er sehr gut verteidigt worden sei. Die Ermittlungen zu dem Drogenhandel wurden eingestellt, weshalb es nicht zur Anklage kam, dass der Beschuldigte bandenmäßig mit Rauschmitteln gehandelt habe. Außerdem soll der Angeklagte mit Drogen gehandelt haben, die eine schlechte Qualität hatten. Dies führte dazu, dass der Angeklagte sich im Grenzbereich zur nicht geringen Menge befand und alles über der Grenze auf Eigenkonsum verweisen konnte.

Staatsanwältin Christine Strahl hielt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten für angemessen. Sie sah den gewerbsmäßigen Handel mit Drogen dadurch erwiesen, dass die beim Angeklagten gefundenen Drogen

...allein schon von der Menge her weit über das hinaus reichen, was für den Eigenkonsum als realistisch erachtet werden kann.

Angeklagter habe einen hohen Eigenkonsum

Der Angeklagte konsumiert nach eigenen Angaben bereits ab der frühen Jugend Suchtmittel. Er gibt an, schon mit zehn Jahren harten Alkohol, ab elf, zwölf Cannabis, bald darauf Amphetamine und mit 14 auch Ecstasy, Kokain und Medikamente konsumiert zu haben.

Ich wollte mein Hirn ausschalten, mich wegballern.

Immer wieder gäbe es dramatische Ereignisse in seinem Leben, die ihn dazu führten oder auch rückfällig werden ließen.

Der Angeklagte wurde durch die Haft zum Nachdenken gebracht

Ich war clean, hatte eine Arbeit, die mir Spaß gemacht hat, und wurde durch einen Schicksalsschlag wieder aus der Bahn geworfen.

sagt der 28-Jährige Angeklagte.

Seit Mitte August, also knapp 6 Monate, war er in der Justizvollzugsanstalt. Diese Zeit hätten ihm sehr zum Nachdenken gebracht. Er wolle nun mit seiner kleinen Tochter, mit der er täglich telefoniere, und deren Mutter ein erfolgreiches Leben führen. Neben der Bewährungsstrafe ist auf vier Jahre die Unterbringung in einer stationären Erziehungseinrichtung angeordnet. Jedoch kein Maßregelvollzug. Außerdem müsse er einmal monatlich seine Abstinenz nachweisen.

Die Bewährungsstrafe ist kein Freispruch, sie ist eine Chance, die sie tunlichst ergreifen sollten. Sie sind mit eineinhalb blauen Augen davongekommen.

Richter Wolfgang Kronthaler.

(mm)