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Ehemaliger Dekan der Erzdiözese Freiburg nun auch kirchenrechtlich verurteilt

Schon im Herbst 2018 hatte das Landgericht Mannheim den Geistlichen wegen Betrugs ins Gefängnis gesteckt

Weil er die katholische Kirche um eine hohe Geldsumme betrogen hat, wurde ein früherer Dekan der Erzdiözese Freiburg am Dienstag (06.07.2021) nun auch kirchlich zu einer Strafe verurteilt. Sein Priestergehalt wird dabei auf die Höhe des so genannten Tischtitels gekürzt. Das entspricht einer Grundsicherung, zu der die Kirche rechtlich verpflichtet ist.

Der Verurteilte darf die nächsten zwanzig Jahre lang keine kirchlichen Ämter mehr ausüben, in der er Verantwortung über finanzielle Angelegenheiten übernimmt. In den nächsten zehn Jahren sind Beratungen, Fortbildungen und Begleitungen für ihn Tabu. Außerdem ist es ihm die nächsten fünf Jahre lang verboten, Ehen zu schließen, Kinder zu taufen, das Abendmahl beim Gottesdienst durchzuführen oder andere Geistliche zu weihen.

Kirche mit falschen Rechnungen um rund 200.00 Euro betrogen

Allerdings hatte der Mann schon im Oktober 2018 seine Ämter als Pfarrer und Dekan an den Nagel gehängt. Damals hatte ihn das Landgericht Mannheim wegen der gleichen Straftat zu einer Gefängnisstrafe von vier Jahren verurteilt. Der verbliebene Teil seiner Strafe wurde mittlerweile zur Bewährung ausgesetzt, heißt es von der Erzdiözese.

Bei den Vorwürfen ging es damals um ausgestellte Rechnungen ohne wirkliche Gegenleistungen und Gelder für frei erfundene Projekte. Damit soll der ehemalige Dekan mehr als 200.000 Euro eingestrichen haben.

(fw)