Ehegattensplitting gilt auch für Homo-Ehe

KARLSRUHE Die Regelung soll rückwirkend zum Jahr 2001 auch für eingetragene Lebenspartnerschaften gelten


 

Das Ehegattensplitting muss auch für Paare in einer Homo-Ehe gelten. Das hat heute das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Homosexuellen, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, müssen die gleichen Steuervorteile eingeräumt werden wie heterosexuellen Ehepaaren. Eine Ungleichbehandlung beider Partnerschaftsformen verstoße gegen Gleichheitssatz der Verfassung, so das Urteil der Richter. Der Gesetzgeber muss nun nachbessern und seine Steuerregeln rückwirkend ab August 2001 ändern. Seit diesem Zeitpunkt gibt es in Deutschland die eingetragene Lebenspartnerschaft. Renate Rampf vom Lesben- und Schwulenverbhand Deutschland bezeichnete das Urteil im ZDF als großen Erfolg für mehr Gleichstellung.