EGMR rügt lebenslange Haft in Großbritannien

STRAßBURG Seit 2003 werden in Großbrittannien lebenslange Haftstrafen nicht mehr überprüft


 

In Großbrittannien verstoßen lebenslange Haftstrafen gegen die Menschenrechte. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg entschieden. Lebenslänglich darf nur erlaubt swein, wenn die Möglichkeit zur späteren Freilassung besteht, so das Gericht. Seit 2003 werden in Großbrittannien lebenslange Haftstrafen nicht mehr überprüft.