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Diese Neuerungen gelten 2021

Alles neu macht der... Januar? Der Soli ist weg, die Wohnungsbauprämie kommt - was sich im kommenden Jahr ändert

Peter Weiß (CDU), Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Emmendingen, informiert am Mittwoch (30.12.2020) den ganzen Tag bei baden.fm über die gesetzlichen Änderungen, die den Bürgern im kommenden Jahr ins Haus stehen. Die wichtigste Neuerung für den 64-Jährigen: Die aus seiner Sicht lange überfällige Abschaffung des Solidaritätsbeitrags. Aber auch das Thema Klimaschutz will die Bundesregierung verstärkt anpacken.

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Der Solidaritätsbeitrag für Ostdeutschland fällt

Am 1. Januar 2021 ist „Schluss mit dem „Soli“, so Weiß. "Zumindest für die allermeisten Steuerzahlerinnen und Steuerzahler." Für alle mit einem zu versteuerndem Einkommen von weniger als 61.717 Euro jährlich fällt der Soli künftig nicht mehr an. "Das schafft neue finanzielle Spielräume für die Bürgerinnen und Bürger“, betont der Abgeordnete.

Mehr Kindergeld für Familien

Finanzielle Entlastungen speziell für Familien gibt es beim Kindergeld. Eltern erhalten künftig für die ersten beiden Kinder mit jeweils 219 Euro je 15 Euro mehr, für das dritte Kind steigt die Unterstützung auf 225 Euro und ab dem vierten Kind gibt es monatlich sogar 250 Euro. Auch der Kinderfreibetrag der Eltern wird auf 8.388 Euro angehoben, was ein Plus von mehr als 500 Euro bedeutet. „Das sind sehr gute Nachrichten für alle Familien“, so Peter Weiß.

Heizöl, Erdgas und Benzin werden teurer, weniger CO2-Ausstoß bei Neuwagen gefördert

Mit Blick auf den Klimaschutz wird die neu eingeführte CO2-Abgabe ab 2021 fällig. Dadurch werden Heizöl, Erdgas und Benzin ab dem kommenden Jahr teurer. Erhöht wird die Abgabe stufenweise: Der Preis für eine Tonne CO2 wird ab 2021 bei 25 Euro betragen. 2025 liegt er dann bei 55 Euro. Entlastungen gibt es hingegen beim Autokauf: Wenn der CO2-Ausstoß eines Neuwagens bei mehr als 195 Gramm pro Kilometer liegt, steigen die Kosten der KfZ-Steuer. Autos, die bis maximal 95 Gramm CO2 ausstoßen, zahlen hingegen weniger.

Pendlerpauschale steigt

Auch Pendler sollen ab 2021 besser entlastet werden, denn die Pendlerpauschale wurde durch den Bundestag ab dem 21. Kilometer auf 35 Cent erhöht. Geringverdiener, deren einfacher Weg zur Arbeit länger als 20 Kilometer ist, erhalten ab dem 21. Kilometer die Pauschale, die immerhin 4,9 Cent pro Kilometer höher liegt.

Verkaufsverbot für Wegwerfartikel aus Plastik

Ebenfalls im Sinne des Klimaschutzes gilt ab Juli kommenden Jahres ein Verkaufsverbot für Wegwerfartikel aus Kunststoff. Künftig müssen herkömmliche Einwegprodukte wie Wattestäbchen, Besteck, Teller oder Trinkhalme und To-go-Becher aus nachwachsenden Rohstoffen hergestellt werden. Produkte, die aus fossilen Rohstoffen wie Rohöl hergestellt werden, sind dann verboten. 

QR-Codes auf Briefen und Päckchen

Ab Frühjahr wird die Post mit einer technischen Neuerung auffahren: Dann sollen auf Briefmarken seitlich QR-Codes angebracht werden. Mit einer App können Bürger ihre Briefe und Pakete dann per App direkt nachverfolgen. So sollen verloren gegangene Sendungen besser rückverfolgt und der verbotenen Wiederverwertung von Porto entgegengewirkt werden.

Rentner dürfen mehr hinzuverdienen

Wer sich etwas zu ihrer Rente hinzuverdienen möchte, der wird sich über die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze freuen. Wer vor dem Regelrentenalter von 67 Jahren in Ruhestand geht durfte lange Zeit maximal 6.300 Euro jährlich dazu verdienen. Diese Grenze wurde während der Corona-Krise auf bis zu 44.590 Euro erhöht. Die Regelung gilt nun sogar bis Ende 2021. "Diese Maßnahme aus dem Sozialschutz-Paket der Bundesregierung hat sich bewährt und wir haben deshalb darauf gedrängt, sie weiter zu verlängern, da damit erfolgreich Engpässe im Personal durch die Corona Pandemie abgefedert werden konnten“, erklärt Peter Weiß.

Bausparer und Wohnungsbauer profitieren

Bausparer, die auf die eigenen vier Wände sparen, erhalten ab 1. Januar 2021 zehn Prozent Prämie auf die jährliche Sparleistung bis zu 700 Euro für Alleinstehende, beziehungsweise 1.400 Euro bei Ehepaaren. Alleinstehende erhalten Höchstprämie von 70 Euro, statt bisher 45 Euro, Ehepaare höchstens 140 Euro statt bislang 90 Euro im Jahr.

Mit der Wohnungsbauprämie wird belohnt, wer den zugeteilten Bausparvertrag wohnwirtschaftlich, zum Beispiel für eine Immobilie, verwendet - wenn derjenige fest definierte Einkommensgrenzen nicht überschreitet: Während Singles bislang ein zu versteuerndes Einkommen von maximal 25.600 Euro haben durften, steigt dieser Betrag 2021 auf 35.000 Euro. Bei Eheleuten sind es 70.000 Euro statt bislang 51.200 Euro.

(br)