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Diese neuen Regeln zur Maskenpflicht gelten jetzt in Lörrach

Das Tragen von medizinischen Masken ist in der Fußgängerzone nur noch in bestimmten Fällen vorgeschrieben

Mit den letzten Lockerungen von Mitte Juni gelten auch im Landkreis Lörrach teilweise neue Corona-Regeln. Die Stadtverwaltung möchte deshalb am Freitag (18.06.2021) daran erinnern, in welchen Situationen Bürger im Stadtgebiet eine medizinische Maske tragen müssen und wann sie ab sofort darauf verzichten können.

Grundsätzlich gibt es in der Lörracher Fußgängerzone demnach keine allgemeine Maskenpflicht mehr. Eine OP- oder FFP2-Maske muss hier nur noch dann vor's Gesicht, wenn sich in der Innenstadt der vorgeschriebene Mindestabstand von anderthalb Metern zur nächsten Person nicht einhalten lässt. Das kann beispielsweise in engen Gassen oder in dichtem Menschengedränge der Fall sein oder wenn mehrere Menschen in Gruppen nebeneinander stehen.

Auf den Wochenmärkten in Lörrach bleibt es hingegen bei der Pflicht, ebenso an Bushaltestellen und Bahnhöfen der Regio-S-Bahn. Oberbürgermeister Jörg Lutz appelliert an alle Bürger, sich weiterhin verantwortlich zu verhalten und die AHA-Regeln einzuhalten. Nur so könne der Inzidenzwert im Landkreis stabil niedrig gehalten und weitere Lockerungen ermöglicht werden.

(fw)