Die zwölf Jahre Haft des Schwimmlehrers sind rechtskräftig

Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung

Am Donnerstag (28.11.2019) wurde der Beschluss vom 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs veröffentlicht. Darin sprechen die Richter, dass die Verurteilung eines Schwimmlehrers in Baden-Baden zu zwölf Jahren Haft wegen teils schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern rechtskräftig ist.

Die Jugendschutzkammer hatte im November 2018 den damals 34 Jahre alten Mann schuldig gesprochen, sich während der von ihm geleiteten Schwimmkurse an seinen Opfern vergangen zu haben. Betroffen waren 32 Mädchen im Alter von vier Jahren bis elf Jahren. Die Tatorte waren Schwimmbecken und Umkleiden von Schwimmbädern unter anderem im Ortenaukreis sowie in Lörrach. Die schweren Übergriffe hat der Mann zum Teil mit einer Unterwasserkamera gefilmt.

Grund für die erneute Prüfung des Urteils waren Rechtsfehler bei der Begründung für die Sicherungsverwahrung.

 (dpa/dk)

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