Coronavirus, Intensivstation, Krankenhaus, Klinik, Covid-19, Pflege, Omikron, © Sebastian Gollnow - dpa (Archivbild)

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht im Gesundheitswesen läuft ab sofort an

Ungeimpfte Pflegekräfte müssen ab Mittwoch mit einem Ausschluss vom Arbeitsplatz oder teils sogar Bußgeldern rechnen

Ab Dienstag (15.03.2022) greift auch im baden-württembergischen Gesundheitswesen erstmals die beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht. Bis zum Ende des Tages müssen der Gesetzeslage nach alle Mitarbeiter von Kliniken, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Rettungsdiensten, Reha-Einrichtungen, Behindertenwerkstätten und ambulanten Pflegediensten ihrem Arbeitgeber ihren Corona-Impfstatus verraten. Nur wer mindestens eine Schutzimpfung vorweisen kann oder eine bereits überstandene Covid-19-Infektion, darf unbehelligt weiterarbeiten.

Wer sich auf Basis eines ärztlichen Attests von der Impfung befreien lassen will, muss dafür sehr gute Gründe haben, etwa eine frisch erfolgte Organtransplantation. Die Betroffenen müssen sich dann einer ärztlichen Untersuchung unterziehen, falls das Gesundheitsamt die Sache überprüfen will.

Behörden müssen im Zweifelsfall nicht sofort die härtesten Geschütze auffahren

Wie es mit den Angestellten weitergeht, die sich trotz aller Vorteile gegen eine Impfung entschieden haben, müssen die Behörden von Fall zu Fall entscheiden. Grundsätzlich möchten die Ämter zunächst versuchen, uneinsichtige Betroffene von der Notwendigkeit der Immunisierung zu überzeugen. Sie soll in der Berufsgruppe vulnerable Gruppen besser vor möglichen Ansteckungen mit dem Virus schützen - etwa Bewohner von Pflegeheimen oder Kranke.

Baden-Württembergs Gesundheitsministerium betont, dass medizinischem Personal und Mitarbeitern in Pflegeberufen zwar schon früh zu Beginn der Impfkampagne ein Impfangebot erhalten haben. Trotzdem würden noch bis heute gerade bei dieser Personengruppe erhebliche Lücken beim Impfschutz aufklaffen.

Falls kein Umdenken in Sicht ist, kann das Gesundheitsamt "innerhalb einer angemessenen Frist", wie es heißt, das Betreten des Arbeitsplatzes und die dort ausgeübte Tätigkeit verbieten. Möglich wären dann auch Bußgeldverfahren. Da die Behördenvertreter aber einen Ermessensspielraum haben, können sie im Fall von großer Personalknappheit ungeimpften Mitarbeitern bei täglichen Corona-Tests auch einen befristeten Verbleib bis zu einem späteren Zeitpunkt erlauben.

Die Landesregierung hat für den Mittwoch online ein digitales Meldeportal zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht freigeschaltet. Dort sollen betroffene Einrichtungen wahlweise eine Checkliste für ihre Mitarbeiter runterladen und später bei den Gesundheitsbehörden einreichen können oder alternativ die Daten der Beschäftigten direkt online erfassen.

(fw) / dpa