Christian Streich, Nils Petersen, SC Freiburg, © Patrick Seeger - dpa

DFB-Sportgericht verwirft Einspruch von SC-Stürmer Petersen gegen Platzverweis

Trotz aller Kritik bleibt es bei der Entscheidung des Schiedsrichters

Das Sportgericht des Deutschen Fußballbundes hat am Mittwochnachmittag (04.04.2018) den Einspruch des SC-Freiburg-Stürmers Nils Petersen gegen einen verhängten Platzverweis beim letzten Bundesligaauswärtsspiel gegen den FC Schalke 04 verworfen. Die Gelb-Rote Karte und die damit verbundene Sperre bleiben damit für den 29-Jährigen in Kraft.

Zur Begründung sagte der Vorsitzende Hans E. Lorenz, dass eine Rücknahme der Karte nur dann möglich ist, wenn es einen offensichtlichen Irrtum beim Schiedsrichter gegeben hatte. Im vorliegenden Fall sei der Fehler aber Petersen passiert - offenbar deshalb, weil er nicht in Richtung des Unparteiischen gesehen hatte.

Begründung: "Offensichtlicher Irrtum des Spielers und nicht des Unparteiischen"

Der Sport Club hatte sich gegen die Entscheidung gewehrt, weil er davon ausging, dass sein Angreifer die erste Gelbe Karte in der 64. Spielminute überhaupt nicht wahrnehmen konnte, da Schiri Tobias Stieler sie in seinem Rücken gezeigt hatte.

Somit wurde Petersen aus Sicht des Vereins vom Platzverweis von der zweiten Gelben Karte vollkommen überrascht. Auch TV-Aufnahmen sollten diese Sichtweise ursprünglich stützen. Das DFB-Sportgericht ist dieser Auffassung trotzdem nicht gefolgt. Petersen bleibt damit für ein Bundesligaspiel gesperrt. Der SC Freiburg kann das nicht nachvollziehen. Wir werden dagegen Rechtsmittel einlegen, sagte Freiburgs Anwalt Christoph Schickhardt. 

(fw)