Nils Petersen, SC Freiburg, Stürmer, © Patrick Seeger - dpa

DFB-Bundesgericht hebt Platzverweis von SC-Stürmer Nils Petersen auf

In der zweiten Instanz hatte der Sport Club mit seinem Einspruch Erfolg

Das Bundesgericht des Deutschen Fußballbundes hat die Gelb-Rote Karte für SC-Freiburg-Stürmer Nils Petersen am Freitagmittag (06.04.2018) aufgehoben. Mit dem Urteil erklärt das Gericht die erste verhängte Karte gegen den 29-Jährigen Leistungsträger für ungültig, weil sie nach Ansicht des Vorsitzenden Achim Späth nicht ordnungsgemäß erteilt wurde.

Damit hatte die zweite Gelbe Karte in dem Auswärtsspiel gegen den FC Schalke 04 vom vergangenen Wochenende auch keine Sperre zur Folge. Petersen kann damit nun beim anstehenden Heimspiel des Fußball-Bundesligisten gegen Wolfsburg am Samstag antreten.

"Stille Verwarnung" war nicht zulässig

Zur Begründung heißt es beim Gericht, dass eine stille Verwarnung allein keine Grundlage für einen späteren Platzverweis sein kann. Schiedsrichter Tobias Stieler hatte dem Freiburger Stürmer die Gelbe Karte im Rücken gezeigt, auch wenn er ihn nach Ansicht von Späth dabei wohl ordnungsgemäß verwarnen wollte.

Das Urteil kann nicht mehr angefochten werden, es ist rechtskräftig. In erster Instanz war Petersen mit seinem Einspruch bereits vor dem Sportgericht gescheitert.

Der SC Freiburg begrüßt die Entscheidung und auch die Argumente des DFB-Bundesgerichts. Vorstand Jochen Saier freut sich darauf, dass jetzt der Fokus wieder auf die sportlichen Aufgaben in der Bundesliga gelegt werden kann, schreibt er in einer Mitteilung an baden.fm.

(fw)