Stuttgart: Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf kostenlosen Firmenparkplatz

Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf einen kostenlosen Betriebsparkplatz. Das gilt auch, wenn sie bisher jahrelang umsonst geparkt haben, so eine Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg. Geklagt hatte ein Mitarbeiter in einem Krankenhaus. Er forderte einen kostenlosen Parkplatz von der Klinik.