Luxemburg: Kürzel geb. soll aus deutschen Reisepässen verschwinden

[@cmms_media_sync:26786]

Aus deutschen Reisepässen soll das Kürzel „geb“ für „geboren“ bald verschwinden. Das hat der Europäische Gerichtshof geurteilt. Der Grund: Im Ausland ist durch das Kürzel nicht eindeutig zu erkennen, dass es sich um den Geburtsnamen handelt. Er muss künftig in einem Extrafeld erscheinen – so die Richter. Geklagt hatte ein Mann aus Karlsruhe, der einen anderen Nachnamen trägt als seinen Geburtsnamen. Das Urteil bezieht sich nur auf Reisepässe, nicht auf Personalausweise.