Fingerabdrücke in Reisepässen bleiben erlaubt. Das hat am Mittag der Europäische Gerichtshof entschieden. Ein Mann aus Bochum hatte dort geklagt, weil er durch den Fingerabdruck sein Grundrecht auf Schutz persönlicher Daten in Gefahr sah. Die Richter wiesen die Klage mit der Begründung ab, dass die Speicherung biometischer Daten nicht gegen EU-Recht verstoße.
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