Luxemburg: Deutschland muss arbeitsloser Rumänin kein Hartz IV zahlen

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Deutschland darf arbeitslosen Zuwanderern aus EU-Ländern unter bestimmten Bedingungen Hartz IV-Leistungen verweigern. Das hat der Europäische Gerichtshof in Luxemburg am Vormittag entschieden. Die Richter erklärten, dass der Staat Möglichkeiten haben muss, Sozialleistungen einzubehalten, um Missbrauch vorzubeugen. Im konkreten Fall ging es um eine Rumänin aus Leipzig, die auf Hartz IV geklagt hatte. Das örtliche Jobcenter hatte der Frau die Leistung verweigert, weil sie keine Arbeit hatte und sich auch nicht um eine Beschäftigung bemüht hatte.

Das Urteil zu Hartz IV für EU- Ausländer löst unterschiedliche Reaktionen aus. CSU und Deutscher Städtetag haben den Richterspruch am Europäischen Gerichtshof begrüßt, die Diakonie Deutschland ist enttäuscht.