Karlsruhe: Energieversorger darf bei nicht bezahlter Rechnung Strom abstellen

Wer seine Stromrechnungen nicht zahlt, muss damit rechnen, dass der Energieversorger den Strom abstellt. Das hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschieden. Der Anbieter darf nach einer Mahnung vier Wochen später den Strom unterbrechen, heißt es in dem Urteil. Ein Kunde hatte aus Protest wegen Preiserhöhungen gegen den Stromversorger RWE geklagt. Er hatte bis zu dem Zeitpunkt 1300 Euro Schulden.