Karlsruhe: Edathy scheitert vor dem Bundesverfassungsgericht

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Juristische Schlappe für Sebastian Edathy: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Beschwerde des früheren SPD-Bundestagsabgeordneten als teils unzulässig und im Übrigen als unbegründet zurückgewiesen. Edathy wollte sich damit gegen die Durchsuchung seiner Wohnungen wehren – gegen ihn wird wegen des Verdachts auf Erwerb und Besitz von Kinderpornografie ermittelt.