Karlsruhe: Ärzte dürfen online bewertet werden

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Ärzte dürfen online bewertet werden – sie haben keinen Anspruch darauf, Bewertungen auf Internetportalen löschen zu lassen. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Die Richter wiesen damit die Klage eines Gynäkologen ab. Der Mediziner wollte Daten sowie die Bewertungen über ihn von einer Plattform entfernen lassen. Doch die Richter sagen: Die Kommunikationsfreiheit überwiegt über die informative Selbstbestimmung des Arztes.