© Marco2811 – Fotolia.com
Ein neues Gutachten warnt vor Ausnahmen beim Mindestlohn. Auch Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte sind normale Arbeitnehmer – heißt es in dem Schreiben im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung. Und weiter: Die von Wirtschaft und Teilen der Union verlangten Ausnahmen für Rentner, Mini-Jobber, Erntehelfer und Taxifahrer sind verfassungswidrig. Die Verfasser des Gutachtens warnen davor, bestimmten Branchen oder Berufsgruppen Ausnahmeregelungen beim Mindestlohngesetz zu gewähren.