Kein Schadenersatz für die Hinterbliebenen der Opfer des Kundus-Angriffs. Das hat das Bonner Landgericht entschieden. Taliban-Kämpfer hatten vor vier Jahren zwei Tankwagen gekapert. Ein Bundeswehrkommandant hatte daraufhin den Beschuss der Wagen angeordnet. Dabei wurden etwa 100 Menschen getötet, darunter viele Zivilisten.
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