Berlin: Justizminister Maas entschärft Gesetzenwurf zu Nacktbildern

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Ungefragt nackte Personen zu fotografieren soll nicht mehr generell strafbar sein. Der Gesetzentwurf zum Sexualstrafrecht wird entschärft. Ursprünglich war eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren vorgesehen. Stattdessen werde nur noch das Ablichten nackter Kinder und Jugendlicher bestraft, wenn die Bilder für den Verkauf oder Tausch gemacht wurden.