Deutsche Bahn, Anzeigetafel, GDL, Streik, Gewerkschaft, Lokführer, Bahnhof,  Zugausfall, © Bodo Marks - dpa

Der Lokführerstreik geht weiter – Bahn scheitert in erster Instanz vor Gericht

Konzern und Gewerkschaft kehren vorerst nicht an den Verhandlungstisch zurück

Auch am Wochenende müssen Fahrgäste der Deutschen Bahn (DB) mit ganz immensen Einschränkungen im Zugverkehr rechnen. Das Unternhmen ist in erster Instanz vor dem Frankfurter Arbeitsgericht gescheitert. Dort hatte man versucht, eine einstweilige Verfügung gegen den anhaltenden Streik der Lokführergewerkschaft GDL zu erwirken, doch war gescheitert. Nun geht der Konzern gegen das Urteil in Berufung. Zuvor war der Versuch des Vorsitzenden Richters Volker Schulze gescheitert, mit einem Vergleich beide Seiten an den Verhandlungstisch zurückzuholen.

25 Prozent Fernzüge, 40 Prozent im Regionalverkehr

Die GDL bestätigte am Freitag (03.09.2021), dass der Streik des Zugpersonals fortgeführt werde. Die Bahn will das Urteil in zweiter Instanz prüfen lassen - voraussichtlich noch am Freitag. "Wir waren uns bewusst, dass die Hürden in einem Eilverfahren sehr hoch liegen und dass das Streikrecht in Deutschland mit gutem Grund sehr geschützt ist", so eine Bahnsprecherin gegenüber der Deutschen Presseagentur (dpa). "Dennoch sehen wir es als unsere Verantwortung, im Interesse unserer Kunden nichts unversucht zu lassen, den Streik zu beenden."

Für Fahrgäste bedeutet das, dass sie weiterhin mit einem stark eingeschränkten Regional- und Fernverkehr rechnen müssen. Zum Wochenende werde letzterer von 25 auf 30 Prozent des Normalbetriebs ausgeweitet, vermutet die Deutsche Bahn. Im Regional- und S-Bahn-Verkehr seien rund 40 Prozent der Züge unterwegs, heißt es. Seit Donnerstagmorgen wird der Personenverkehr der Bahn bundesweit bestreikt. Der Ausstand soll nach fünf Tagen am Dienstag (07.09.2021) enden.

(br)