Flugzeug, Air Berlin, Airline, © Pixabay (Symbolbild)

Das bedeutet die Air-Berlin-Insolvenz für Urlauber aus Südbaden

Mitten in den laufenden Sommerferien hat die Entscheidung der Fluggesellschaft hohe Wellen geschlagen:

Als zweitgrößte deutsche Airline nach der Lufthansa hat das Unternehmen Air Berlin am Dienstagmittag Insolvenz anmelden müssen. Wer nun noch am Urlaubsort sitzt und die Ferien genießt, muss aber deshalb nicht automatisch um seinen Rückflug bangen. Auch gebuchte Flüge ins Ausland sind nicht zwangsweise sofort in Gefahr. Für Air-Berlin-Kunden gibt es nun allerdings mehrere Punkte zu beachten:

Bundesregierung hält Flugbetrieb vorerst mit Kredit am Laufen

Normalerweise bedeutet die Insolvenz einer Airline, dass keine weitere Flugzeuge mehr von den Flughäfen aufsteigen dürfen. In diesem Fall ist aber bereits die Bundesregierung mit einem Notfallkredit von 150 Millionen Euro eingesprungen.

Mit diesem kann die angeschlagene Fluggesellschaft ihren Betrieb zumindest bis zum Ende der Sommerferien aufrecht erhalten, beruhigen Rechtsexperten der Verbraucherzentrale. Das heißt, dass für diesen Zeitraum sowohl Flieger zum Urlaubsort als auch für den Rückweg unterwegs sind. Die Betriebsgenehmigung ist über das zuständige Luftfahrtbundesamt gewährleistet.

Ob diese Gewissheit auch für gebuchte Flüge zu späteren Terminen noch gilt, ist hingegen ungewiss. Für positive Aussichten könnte hier aus Kundensicht die neue Zusage der Lufthansa sorgen: Diese will den Betrieb des Ferienfliegers zu Teilen übernehmen. Sobald das unter Dach und Fach ist, brauchen sich auch Passagiere mit längerfristigen Tickets keine Sorgen mehr machen.

Verbraucherschützer: "Vorsicht bei neuen Flugbuchungen!"

Pauschalurlauber haben bei ihrem Reiseveranstalter ein Komplettpaket gebucht. Der Anbieter muss gegebenenfalls für einen Ersatz sorgen, auf welche Airline er dabei zurückgreift ist nach Ansicht der Verbraucherschützer zunächst sein Problem und nicht das des Kunden.

Wer nun aus Angst seine gebuchten Bordkarten lieber zurückgeben möchte, muss dafür aktuell noch Stornogebühren zahlen. Eine kostenfreie Umtauschmöglichkeit gibt es nicht, solange Air Berlin noch seine vertraglich vereinbarten Leistungen erbringt. Erst wenn tatsächlich Flüge ausfallen sollten, haben die Kunden einen Anspruch auf eine Erstattung des Geldes. Wie hoch diese aber ausfällt, hängt davon ab, wie viel Insolvenzmasse das Unternehmen bei einer vollständigen Pleite überhaupt noch aufbringen kann. Im Extremfall könnten Reisende dann auf ihren Kosten sitzen bleiben.

Auch Flughafen im Dreiländereck betroffen

Air Berlin hatte zuletzt auch am EuroAirport Basel-Mulhouse-Freiburg rund 40 Flugverbindungen angeboten, die nun wohl von der Insolvenz betroffen sind. Bei den meisten davon handelt es sich um Flüge von und nach Spanien und Großbritannien, sowie innerhalb Deutschlands.

(fw)