geschlossen, Schild, Lockdown, Einzelhandel, Laden, Geschäft, © Pixabay (Symbolbild)

Corona-Notbremse im Ortenaukreis greift

Sieben-Tage-Inzidenz seit mehreren Tagen über 100

Die Neuinfektionen im Ortenaukreis sind zu hoch, deshalb greift ab Freitag (26.03.2021) die sogenannte „Notbremse“. Der Einzelhandel darf nur Abholgeschäfte (Click & Collect) anbieten, Freizeit- und Kultureinrichtungen müssen schließen.

Drei Tage in Folge ist der 7-Tage Inzidenzwert über der kritischen Marke von 100. Da ein sogenanntes diffuses Infektionsgeschehen im Ortenaukreis herrscht, also mehrere Ausbrüche in verschiedenen Regionen und nicht ein Ausbruch in einem Altenheim oder ähnliches. Deshalb greifen ab Freitag (26.03.2021) ab 0 Uhr weitere Verschärfungen:

  • Der Einzelhandel darf kein Click & Meet mehr anbieten, sondern „Click & Collect“ (online bestellen und abholen).
  • Verschärfte Kontaktbeschränkungen: Ein Haushalt darf sich nur noch mit höchstens einer weiteren Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, treffen. Ausgenommen davon sind Kinder der beiden Haushalte bis 14 Jahren. Dies gilt auch für private Veranstaltungen.
  • Museen, Galerien, zoologischen und botanischen Gärten sowie Gedenkstätten werden für den Publikumsverkehr geschlossen.
  • Körpernaher Dienstleistungen wie Kosmetik-, Nagel-, Massage-, Tattoo-, Sonnen- und Piercingstudios, sowie kosmetische Fußpflegeeinrichtungen und ähnliche Einrichtungen mit Ausnahme von medizinisch notwendigen Behandlungen, insbesondere Physio- und Ergotherapie, Logopädie, Podologie und Fußpflege, müssen schließen.
  • Außen- und Innensportanlagen sind für den Amateur- und individuellen Freizeitsport geschlossen. Gruppensport im Freien ist nicht mehr erlaubt.
  • In Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen ist nur noch Onlineunterricht zulässig.

Die Maßnahmen treten wieder außer Kraft, wenn der Ortenaukreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen weniger als 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner feststellt.

(dk)