Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zum sogenannten Fracking beschlossen. Demnach soll die umstrittene Methode zur Gasförderung unter strengen Auflagen zu Probezwecken erlaubt sein. In sensiblen Regionen wie Wasserschutzgebieten bleibt Fracking verboten. Umweltschützern geht den die gesetzlichen Auflagen nicht weit genug, die Industrie findet sie hingegen überzogen.
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