Bundesgerichtshof stärkt Rechte biologischer Väter

KARLSRUHE Sie können die Vaterschaft eines anderen Mannes künftig auch dann anfechten, wenn das Kind künstlich gezeugt wurde


 

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte biologischer Väter gestärkt: Sie können die Vaterschaft eines anderen Mannes künftig auch dann anfechten, wenn das Kind künstlich gezeugt worden ist. Ausnahmen gelten dabei nur bei anonymen Samenspendern. Ein Mann hatte geklagt, weil er einem lesbischen Paar Sperma zur Befruchtung überlassen hatte. Der Samenspender wollte als Vater anerkannt werden, die Mutter stimmte nicht zu.