Eine Autokäuferin aus dem Südschwarzwald hat beim Bundesgerichtshof in Karlsruhe einen Sieg errungen: Sie bekommt Kosten von mehr als 2000 Euro für die Beseitigung von Rostschäden ersetzt. Die Frau hatte im Februar 2010 einen Vorführwagen gekauft. Schon ein Jahr danach gab es Rostschäden am Kotflügel, an der Heckklappe und an den Türen. Der BGH hat jetzt das Urteil des Amtsgerichts Waldshut-Tiengen vom Sommer 2013 wieder hergestellt.
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