Fahrrad, Radfahrer, © Tobias Hase - dpa (Symbolbild)

Bürgerbegehren zu Fuß- und Radentscheid in Freiburg juristisch unzulässig

Nachbesserungsbedarf: Stadt inhaltlich von Begehren überzeugt, doch es gibt rechtliche Mängel

Die Stadt Freiburg sieht Nachholbedarf bei der juristischen Ausarbeitung der Bürgerbegehren zum Fuß- und Radentscheid. In ihrer momentanen Form seien diese rechtlich unzulässig. Das teilt die Stadtverwaltung am Dienstag (22.09.2020) mit. Gleichzeitig betont die Behörde, dass es sich lediglich um juristische Bedenken handle. Inhaltlich unterstütze man die Zielsetzung der beiden Bürgerbegehren.

Die Initiatoren wollen mit den beiden Bürgerbegehren eine klimafreundliche Mobilitätswende vorantreiben. Die Verkehrsplanung soll dabei Fußgänger- und Radfahrerfreundlicher werden. Zahlreiche Einzelprojekte habe man bereits in der Pipeline, heißt es aus der Stadt.

Nicht genau genug formuliert, Kosten zu niedrig bemessen

Das Rechtsamt der Stadt Freiburg kritisiert mehrere Punkte in den jeweiligen Bürgerbegehren. So seien diese an wichtigen Stellen nicht konkret genug formuliert. So sei "nicht ausreichend erkennbar, auf welche Straßen im Stadtgebiet sich die Forderungen beziehen oder beziehen können. Auch ist für Unterzeichnende nicht erkennbar, welche Forderungen in den Zuständigkeitsbereich des Gemeinderats fallen und daher überhaupt nur zum Gegenstand eines Bürgerbegehrens gemacht werden können.

Formulierungen wie "bessere Übersicht für Radfahrende“ oder „soweit möglich werden Straßenbäume gepflanzt“ an der notwendigen Genauigkeit. Auch beinhalte das Begehren offensichtlich nicht umsetzbare Forderungen. Ferner sei die Kostendeckung nicht ausreichend - sprich zu niedrig - abgebildet.

Die Initiatoren der Bürgerbegehren wurden am Montag in einem persönlichen Gespräch informiert. Den Initiatoren wurde eine Beteiligung an der Fortschreibung der städtischen Mobilitätsstrategie vorgeschlagen, die noch stärker als bisher auf Nachhaltigkeit und Klimaschutz setzt.

(br)