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Blumenläden und Gärtnereien dürfen ab 1. März wieder öffnen

1.200 Unternehmen im Land freuen sich über Beschluss

Ab kommendem Montag (01.03.2021) dürfen in Baden-Württemberg die Friseure wieder öffnen - doch nicht nur sie. Auch Gärtnereien, Gartenmärkte und Blumenläden dürfen ab März wieder aufmachen.

Eine entsprechende Lockerung des Corona-Lockdowns wurde am Dienstag (23.02.2021) von der grün-schwarzen Landesregierung beschlossen, berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa). Der Südwesten folgt damit dem Beispiel anderer Länder. Laut Floristenverband gibt es in Baden-Württemberg rund 1.200 Blumenläden. Lockerungen in anderen Branchen sind ab 7. März 2021 geplant.

(br/dpa)