© Bis Späti

„Bis Späti“ in Freiburg darf ab 22 Uhr keinen Alkohol verkaufen

Die Betreiber reagieren mit Bierkasten-Happy-Hour ab 21 Uhr

Der Spätverkauf „Bis Späti“ im Freiburger Stadtteil Stühlinger darf ab 22 Uhr keinen Alkohol mehr verkaufen. Das hat das Verwaltungsgericht Freiburg am Dienstag (22.03.2021) entschieden. Die Betreiber haben am Freitag (26.03.2021) eine Bierkasten-Happy-Hour ab 21 Uhr angekündigt.

„Bis Späti“ ist eine Mischung aus Supermarkt und Gaststätte. Am 1. März 2021 hat die Stadt Freiburg dem Spätverkauf im Stühlinger untersagt, alkoholische Getränken zum Mitnehmen in der Zeit von 22.00 Uhr bis 05.00 Uhr anzubieten. Zu Begründung hieß es aus der Stadt, dass es seit der Eröffnung des Spätverkaufs auf dem nahe gelegenen Lederleplatz insbesondere nachts zu erheblichen Lärmbelästigungen der Anwohner gekommen sei.

Einen gegen das Verbot gerichteten Eilantrag hat das Verwaltungsgericht Freiburg am Dienstag (22.03.2021) abgelehnt. „Bis Späti“ darf also weiterhin nach 22 Uhr keinen Alkohol verkaufen. Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Die Betreiber können innerhalb von zwei Wochen Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einlegen.

Auf ihrer Facebookseite kündigte die Betreibergesellschaft an, dass sie ab sofort eine Bierkasten-Happy-Hour ab 21 Uhr anbieten. Dabei gibt es auf alle einheitlichen Kästen 20 % Rabatt.

(dk)