Bad Säckingen, Todesfahrt, Angeklagter, Prozess, © Patrick Seeger - dpa

Bewährungsstrafe nach tödlicher Irrfahrt eines Rentners in Bad Säckingen

Nach der Todesfahrt eines betagten Autofahrers in Bad Säckingen vor einem guten Jahr ist nun vor dem örtlichen Amtsgericht das Urteil gefallen:

Das Gericht hat den Angeklagten wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Außerdem muss er 1500 Euro an den Weißen Ring zahlen. Er darf außerdem nie wieder Autofahren. Dabei handelt es sich um eine Vereinigung, die sich für den Schutz von Opfern einsetzt.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer am Mittwochvormittag bereits zwei Jahre gefordert und eine Geldstrafe von 6000 Euro. Ein Nebenkläger forderte zwei Jahre und sechs Monate Gefängnis. Außerdem war es der Anklage wichtig, dass der Mann künftig dauerhaft auf seinen Führerschein verzichten muss. Sein Verteidiger hatte sich dem Strafantrag angeschlossen.

Altersbedingter Fahrfehler mit fatalen Konsequenzen

Der inzwischen 85-Jährige hatte im Mai 2016 in der Innenstadt von Bad Säckingen bei seinem Automatikfahrzeug offenbar Gaspedal und Bremse verwechselt und war deshalb nahezu ungebremst in eine Menschenmenge vor einem Eiscafé in der Fußgängerzone gerast. Zwei Menschen hatten den Aufprall auf dem Fahrzeug nicht überlebt, Rettungskräfte mussten insgesamt 27 weitere Passanten mit teils schweren Verletzungen im Krankenhaus versorgen. Einen technischen Defekt am Fahrzeug hatten die Ermittler schnell ausschließen können.

Verkehrsministerium gegen verbindliche Kontrollen

Der Angeklagte hatte sich zum Prozessauftakt bei den Opfern und Angehörigen entschuldigt und seine Tat dabei auch direkt eingeräumt. Der schreckliche Unfall hatte eine bundesweite Debatte über das Autofahren im Alter entfacht. Schärfere Kontrollen und verpflichtende, regelmäßige Tests lehnen Verkehrsministerium und ADAC dabei ab. Sie appellieren eher an die Vernunft von Senioren und ihrer Angehörigen und bieten Infoveranstaltungen und spezielle Schulungen an.
(fw)