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Betreiber des Atomkraftwerks Fessenheim muss Geldstrafe zahlen

Eindeutiges Urteil der französischen Richter im Streit um eine größere Panne im Atomkraftwerk Fessenheim:

Der Energiekonzern EDF muss insgesamt 7000 Euro Strafe ahlen, weil er die Behörden nach einem Zwischenfall falsch informiert hat. Das hat ein Gericht heute im französischen Guebwiller entschieden.

Darüber hinaus gehen 3000 Euro als Spende an drei  Anti-Atomkraft-Bürgerinitiativen, die dem Konzern Lügen und Beschwichtigung vorgeworfen und ihn auch erst vor Gericht gebracht hatten. Das hat heute ein Gericht im französischen Guebwiller entschieden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die EDF kann noch Berufung dagegen einlegen.

Vorwurf: Bedeutende Panne nicht richtig den Behörden gemeldet

Konkret ging es um einen Rohrbruch im Kraftwerk aus dem Jahr 2015, von dem die französischen und deutschen Behörden erst viel später über ein Gutachten erfahren hatten. Damals hatte ausgetretenes Wasser offenbar Teile der Anlage überflutet.

Bei dem Atomkraftwerk Fessenheim handelt es sich um den ältesten Meiler Frankreichs. Er liegt direkt am Rhein an der Grenze zu Südbaden und wurde in den letzten Jahren immer wieder von Pannen geplagt.

Zukunft des Kraftwerks ist weiterhin offen

Frankreichs scheidender Präsident François Hollande hatte ursprünglich versprochen, die Reaktoren bis 2018 vom Netz zu nehmen. Einen konkreten Termin gibt es nach wie vor dafür aber nicht.

Die rechtspopulistische Präsidentschaftskandidatin Marine Le Pen hatte sich erst gestern in einem Interview noch einmal für einen Erhalt des Kraftwerks positioniert. Zum Jahrestag der Atomkatastrophe im japanischen Fukushima sind auch in Fessenheim zahlreiche Kundgebungen geplant.