SC Freiburg, Europa-Park Stadion, Wolfswinkel, Stadion, Bundesliga, Fußball, Freiburg, © baden.fm (Archivbild)

Beim Lärm-Streit um neues Stadion des SC Freiburg steht mögliche Einigung im Raum

Einen Tag vor Prozessbeginn hält das Verwaltungsgericht einen außergerichtlichen Vergleich für möglich

Im anhaltenden Lärm-Streit zwischen Anwohnern des neuen Europa-Park-Stadions und den Betreibern steht nun überraschend doch eine mögliche Einigung im Raum. Das Verwaltungsgericht Freiburg hat den angekündigten Verhandlungstermin für Mittwoch (09.02.2022) kurzfristig gekippt, weil sich beide Seiten in den letzten Tagen offenbar annähern konnten.

Die zuständige Kammer spricht in ihrem aktuellen Schreiben von "kurzfristig wieder aufgenommenen Einigungsbemühungen der Beteiligten, die sehr konkret und weit fortgeschritten sind". Die Richter gehen deshalb davon aus, dass in dem Fall schon in Kürze ein außergerichtlicher Vergleich zustande kommen könnte.

Es ging um die Frage, welche Lärmschutz-Richtwerte nun eigentlich für das Stadion gelten

Sollten die Gespräche in den nächsten Tagen doch noch scheitern, bleibt vorsorglich der mündliche Verhandlungstermin vom Donnerstag (10.02.2022) weiter bestehen, sodass der Gerichtsprozess dann starten würde.

Sechs Anwohner aus den angrenenden Wohngebieten um das Fußballstadion des SC Freiburg waren wegen drohender Lärmbelästigungen während der Fußballspiele vor Gericht gezogen. In einer ersten Entscheidung hatte der Verwaltungsgerichtshof Mannheim ihnen teilweise Recht gegeben.

Allerdings hatte der Bund vor diesem Urteil die Grundlagen der Sportstättenlärmschutzverordnung geändert. Die Richter in Freiburg sollten deshalb darüber entscheiden, ob in dem Fall die alten Richtwerte vom Zeitpunkt der Baugenehmigung gelten oder die neuen während des tatsächlichen Spielbetriebs.

Momentan darf der SC Freiburg seine Heimspiele wegen des Rechtsstreits nicht freitagabends austragen. Im Hauptsacheverfahren sollte nun entschieden werden, ob auch an Freitagabenden und Sonntagnachmittagen im neuen Stadion gespielt werden darf oder nicht.

(fw)