Fernunterricht, Lernen, Schule, Schüler, Unterricht, © Ulrich Perrey - dpa (Symbolbild)

Befreiung vom Präsenzunterricht an den Schulen in Baden wird schwerer

Eltern, die ihr Kind ohne ärztliche Bescheinigung zuhause lassen, müssen sogar mit Zwangsgeldern rechnen

Baden-Württemberg und weitere Bundesländer wollen im kommenden Schuljahr um jeden Preis am klassischen Präsenzunterricht in den Klassenzimmern festhalten. Deshalb soll es ab September für Eltern schwerer werden, ihre Kinder wegen Corona einfach zuhause vor dem Notebook oder Tablet am Unterricht teilnehmen zu lassen. Das hat der Bildungsdezernent des Deutschen Städtetags Norbert Brugger am Mittwoch (04.08.2021) angekündigt.

Bisher konnten Eltern ihre minderjährigen Kinder allein mit Hilfe einer formlosen Abmeldung im Fernunterricht zuhause lassen. Eine Befreiung vom Präsenzunterricht ist ab dem Herbst dann hingegen nur noch durch ein ärztliches Attest möglich - zum Beispiel wenn der Schüler wegen einer Vorerkrankung ein deutlich erhöhtes Risiko hat, bei einer Covid-19-Infektion auch schwer zu erkranken. Auch ein enger Kontakt mit einem Menschen, der keine Möglichkeit hat, sich gegen einen schweren Krankheitsverlauf zu schützen, könnte so ein Grund sein.

Umgekehrt dürfen Schüler, die weder zwei Testnachweise pro Woche vorlegen können, noch einen Impf- oder Genesungsnachweis, nicht mehr länger die Schule besuchen. Und auch ihr Anrecht auf Fernunterricht erlischt. Wenn sie dann fernbleiben, wird das als Verletzung der Schulpflicht gewertet. So sollen für den Schulbesuch quasi die 3G-Regeln gelten.

Erweiterte Maskenpflicht nach dem Ende der Sommerferien

Wer sich nicht daran hält, muss zunächst mit einem Gespräch mit der Schulleitung oder Ordnungsmaßnahmen wie Nachsitzen rechnen. Sollte das am Ende nicht fruchten, dürfen die Kommunen auch an die betroffenen Familien ein Bußgeld verhängen, das zwischen 5 und 1000 Euro betragen kann.

Zusätzlich hat auch das zuständige Regierungspräsidium bei hartnäckigen Verweigerern die Möglichkeit, ein Zwangsgeld festzusetzen. Das beginnt im niedrigen dreistelligen  Bereich, kann aber auch deutlich höher ausfallen. Als allerletzte Maßnahme können die Behörden auch die Polizei damit beauftragen, den betroffenen Schüler als Zwangsvorführung zur Schule zu bringen.

Auf die rund 1,5 Millionen Schüler wartet außerdem zum Ferienende eine Maskenpflicht und das unabhängig von der 7-Tage-Inzidenz. Mit dieser Maßnahme wollen die kommunalen Schulträger die Kinder und Jugendlichen, sowie ihre Lehrer vor einer Ausbreitung von Virusvarianten durch Reiserückkehrer schützen. Großes Ziel des Städtetages sei es dabei, die Schulen offen zu halten.

dpa / (fw)