Bedenken in Kehl wegen geplanten Cannabis Social-Clubs

Die geplante Cannabis-Legalisierung sorgt nicht nur bundesweit, sondern auch in der Grenzregion zwischen Deutschland und Frankreich für Diskussionen.

Bedenken des Kehler Oberbürgermeisters gegenüber Cannabis-Social-Clubs

Der Kehler Oberbürgermeister Wolfram Britz äußerte seine Bedenken bezüglich der sogenannten Cannabis-Social-Clubs. Diese Clubs ermöglichen es den Mitgliedern, gemeinsam Cannabis zu konsumieren und anzubauen. Allerdings sind sie in Frankreich nicht erlaubt, was zu einem möglichen Anstieg illegaler Aktivitäten in der Grenzregion führen könnte.

Skeptische Haltung der Kinder- und Jugendmedizin

Auch die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin zeigt sich skeptisch gegenüber den Plänen zur Cannabis-Legalisierung. Die Sorge besteht darin, dass eine Freigabe des Konsums ab 18 Jahren das Angebot für Minderjährige erweitern könnte, ähnlich wie beim Alkohol. Die Experten befürchten, dass dies zu einem Anstieg des Konsums bei Jugendlichen führen könnte.

Drogenbeauftragter Blienert: "Meilenstein für die Drogenpolitik"

Auf der anderen Seite gibt es Befürworter der geplanten Cannabis-Legalisierung. Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Blienert, spricht von einem "Meilenstein für die Drogenpolitik". Die Pläne der Ampelkoalition sehen unter anderem vor, den Besitz von maximal 25 Gramm Cannabis und den Eigenanbau von drei Pflanzen straffrei zu stellen.

Am 12.04.2023 stellten Bundesgesundheitsminister Lauterbach (SPD) und der Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft Cem Özdemir (GRÜNE) in der Bundespressekonferenz die neuen Eckpunkte zur Cannabis.Legalisierung vor.

Lauterbach stellte ein Zwei-Säulen-Modell vor: Die erste Säule würde einen schnellen Ausstieg aus dem Verbot von Cannabis vorsehen. Die zweite Säule würde später umgesetzt werden und sich auf die Schaffung von Modellprojekten konzentrieren, die darauf abzielen, langfristig kommerzielle und staatlich kontrollierte Lieferketten zu etablieren.

Cannabis ist ein weit verbreitetes Genussmittel. Es wird in Deutschland oft illegal angeboten und genutzt. Damit gefährdet es häufig die Gesundheit. Besonders Jugendliche sind durch Cannabis in ihrer sozialen und kognitiven Entwicklung beeinträchtigt. Trotzdem konsumieren immer mehr Jugendliche die Droge. Die Schwarzmarktware ist häufig verunreinigt und schafft zusätzliche Gesundheitsgefahren. Das können wir nicht länger hinnehmen. Deswegen wagen wir die kontrollierte Abgabe von Cannabis an Erwachsene in klaren Grenzen und drängen den Schwarzmarkt zurück, flankiert durch Präventionsmaßnahmen für Jugendliche. Der Gesundheitsschutz steht dabei im Vordergrund. Die bisherige Cannabis-Politik ist gescheitert. Jetzt müssen wir neue Wege gehen. So Lauterbach

Neue Eckpunkte der Cannabis-Legalisierung

  • Der Besitz von bis zu 25 Gramm "Genusscannabis" zum Eigengebrauch soll nicht mehr bestraft werden und darf auch in der Öffentlichkeit mitgeführt werden. Zudem soll der Eigenanbau von bis zu drei weiblichen Pflanzen erlaubt sein, solange diese vor dem Zugriff von Kindern und Jugendlichen geschützt werden.
  • Die Abgabe von Cannabis in lizenzierten Geschäften soll vorerst nur noch in wissenschaftlich begleiteten regionalen Modellprojekten stattfinden. Wer in der Vergangenheit wegen Besitzes oder Eigenanbaus von bis zu 25 Gramm oder drei Pflanzen verurteilt wurde, kann auf Antrag eine Löschung aus dem Bundeszentralregister beantragen.
  • Für Minderjährige, die mit Cannabis erwischt werden, sind Interventions- und Präventionsprogramme vorgesehen. Außerdem ist der Konsum in der Öffentlichkeit in der Nähe von Schulen oder Kindergärten verboten. In Fußgängerzonen darf bis 20 Uhr nicht konsumiert werden

Cannabis-Clubs für den Eigenbedarf geplant

Als Vorstufe zur vollständigen Legalisierung des Cannabisverkaufs sind sogenannte Cannabis-Clubs geplant, die dem Vereinsrecht unterliegen sollen. In diesen Clubs können die Mitglieder Cannabisprodukte aus eigenem Anbau beziehen. Dabei sollen folgende Regeln gelten:

  • Es dürfen maximal 25 Gramm auf einmal und maximal 50 Gramm pro Monat an Vereinsmitglieder abgegeben werden. Die Mitgliedschaft in mehreren Clubs ist nicht erlaubt.
  • Personen unter 21 Jahren dürfen maximal 30 Gramm pro Monat erhalten.
  • Die Clubs dürfen nicht mehr als 500 Mitglieder haben. Nichtmitglieder haben in den Clubs keinen Zugang zu Cannabis.
  • Das Mindestalter ist 18 Jahre. Die Clubs müssen Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragte benennen und dürfen keine Werbung für sich machen.
  • In den Clubräumen darf kein Cannabis konsumiert und kein Alkohol ausgeschenkt werden.

(df/pa)