© IG BAU Südbaden

Bauunternehmer aus dem Raum Freiburg zu Bewährungsstrafe verurteilt

Der Unternehmer soll Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt haben

Nach Ermittlungen des Hautpzollamts Lörrach hat das Landgericht Freiburg einen im Raum Freiburg ansässigen und straffällig gewordenen Bauunternehmer in einem Berufungsverfahren zu einer zweijährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Diese wurde für die Dauer von zwei Jahren zur Bewährung ausgesetzt. Die Ermittlungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Lörrach am Dienstsitz Offenburg hatten ergeben, dass der Unternehmer in 43 Fällen von ihm geschuldete Sozialversicherungsbeiträge nicht abgeführt hatte. Vorgeblich hatte er Arbeiten an Firmen mit Sitz in anderen EU-Mitgliedstaaten vergeben, bei welchen die ausführenden Arbeiter angestellt gewesen sein sollen.

Es entstand ein Schaden von über 817.000 Euro

Die Zollbeamten stellten aber fest, dass die Werksvertragsfirmen erfunden waren und dass die Arbeiter somit tatsächlich bei dem verurteilten Unternehmer selbst angestellt waren und in Deutschland zur Sozialversicherung hätten angemeldet werden müssen. Über einen Zeitraum von vier Jahren entstand so ein Schaden in Höhe von mehr als 817.000 Euro. Neben der verhängten Strafe muss der Unternehmer die hinterzogenen Beiträge zurückbezahlen, er trägt auch die Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

(rg)