Basel, Rathaus, Wappen, © baden.fm (Symbolbild)

Basler Behörden haben weitere Corona-Öffnungsschritte beschlossen

Unter anderem fällt an den Schulen und Kitas im Kanton Basel-Stadt die Maskenpflicht weg

Wie bereits in der vergangenen Woche angekündigt, steuert auch die Schweiz auf ein Ende der allermeisten Corona-Schutzmaßnahmen zu. Zusätzlich zu den Lockerungen des schweizerischen Bundesrats hat am Mittwoch (17.02.2022) der Kanton Basel-Stadt ergänzende Erleichterungen für die Bürger der Grenzmetropole beschlossen. Dabei handelt es sich um die nächsten Öffnungsschritte, die voraussichtlich am 26. Februar noch einmal durch weitere wegfallende Regeln fortgesetzt werden sollen.

Zu den wichtigsten Neuerungen gehört, dass in Basel ab sofort wieder öffentliche Veranstaltungen ohne weitere Auflagen erlaubt sind. In Schulen, Kitas, Spielgruppen und ähnlichen Betreuungsangeboten für Kinder fällt die Maskenpflicht weg. Und an den Schulen ist auch das regelmäßige Testen künftig freiwillig.

Anders sieht das bei den Senioren- und Pflegeheimen im Kanton aus. Um besonders verletztliche Altersgruppen zu schützen, müssen Mitarbeiter im Pflegebereich ebenso weiter eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen wie Besucher. Das gleiche gilt für Behinderteneinrichtungen. Und auch das Vorlegen eines Impf- oder Genesenennachweise bleibt hier weiter für alle Besucher ab 16 Jahren Pflicht. Daran soll sich voraussichtlich erst Ende März etwas ändern.

Fasnacht darf noch unbeschwerter starten als ohnehin schon geplant

Für die anstehende Fasnacht in Basel, zu der vor allem der international bekannte "Morgestraich" wieder möglich sein soll, wurden noch einmal neue Lockerungsschritte bekannt. So dürfen jetzt auch Restaurants, Hotels und Cliquen-Keller während der gesamten fünften Jahreszeit in Basel durchgehend geöffnet bleiben. Die geplante Sperrstunde zwischen1 und 5 Uhr morgens fällt damit weg. Und ebenfalls anders als zunächst angekündigt, dürfen dort nicht nur die Mitglieder der Cliquen bewirtet werden, sondern grundsätzlich alle Gäste. Die genauen Details zu den Fasnachts-Regelungen wollen die Behörden noch einmal am Samstag (19.02.2022) verkünden.

Gleichzeitig ruft der Regierungsrat noch einmal ausdrücklich zum Booster-Impfen gegen das Coronavirus auf. Unter dem Motto "Ein Booster für den Frühling" bietet der Kanton Basel-Stadt allen Bürgern, die noch keine Auffrischungsimpfung erhalten haben, eine entsprechende Spritze an. Die Behörden gehen davon aus, dass die umfassenden Öffnungsschritte erst einmal für eine weitere Verbreitung des Coronavirus in der Bevölkerung sorgen dürften. Eine Auffrischungsimpfung bietet nach wissenschaftlichen Erkenntnissen den bestmöglichen Schutz vor schweren Infektionsverläufen.

(fw)