FFP2-Maske, Medizinische Maske, Gastronomie, Café, Kaffee, 2G, 3G, Corona, © Matthias Bein - dpa-Zentralbild / dpa (Symbolbild)

Basel führt wieder Maskenpflicht in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens ein

Der Regierungsrat hat aufgrund der angespannten Lage eine Reihe von schärferen Corona-Maßnahmen beschlossen

Wegen der sich zuspitzenden Entwicklung in der Corona-Pandemie hat der grenznahe Kanton Basel-Stadt in der Schweiz seine Maßnahmen im Kampf gegen das Virus noch einmal verschärft. Der Regierungsrat hat am Dienstag (30.11.2021) entsprechende neue Regeln beschlossen, die schon am Mittwoch in Kraft treten sollen und voraussichtlich erst einmal bis Ende Januar 2022 gültig bleiben werden.

Konkret geht es dabei um zusätzliche Schutzmaßnahmen für Veranstaltungen, den Restaurantbesuch, sowie für alle Innenräume von Einrichtungen und Betrieben aus den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport. Hintergrund sind dabei nicht nur die weiterhin steigenden Neuinfektionen im Kanton, sondern auch die Zahl der Krankenhauseinweisungen und belegten Intensivbetten. Dabei sind in Basel mehr als 60 Prozent der Menschen, die wegen einer Covid-19-Erkrankung in die Klinik müssen, nicht geimpft, schreibt der Regierungsrat.

  • Bei Veranstaltungen setzen die städtischen Basler Behörden ab sofort neben 3G auch wieder auf eine Maskenpflicht in Innenräumen. Besucher dürfen den Mund-Nasen-Schutz nur noch dann zum Essen und Trinken abnehmen, wenn sie dabei fest an einem Tisch sitzen. Ab dem 6. Dezember müssen Veranstalter ihre Events und Messen schon ab einer Größe zwischen 300 und 1.000 Teilnehmern vorher beim Gesundheitsdepartement anmelden und dafür über ein Online-Formular ein genaues Schutzkonzept einreichen.
  • Auch in Restaurants, Cafés, Bars, Diskotheken und Clubs in Basel kehrt die Maskenpflicht zurück - sowohl für die Gäste als auch für alle Mitarbeiter mit Kundenkontakt. Auch dort dürfen Speisen und Getränke nur noch am fest zugewiesenen Sitzplatz konsumiert werden.
  • Zudem muss nun erstmals auch in den Innenräumen von Einrichtungen und Betrieben in den Bereichen Kultur, Unterhaltung, Freizeit und Sport verpflichtend eine Maske getragen werden.

Ausnahmen von der Maskenpflicht sind dabei für Kinder unter 12 Jahren vorgesehen, sowie für alle, die aus medizinischen Gründen nachweislich keine Maske tragen können. Für private Veranstaltungen mit weniger als 30 Personen - also beispielsweise Geburtstagsfeiern -, sowie für Menschen, die selbst Sport treiben oder einen Auftritt haben oder eine Rede halten, gelten die neuen Verschärfungen ebenfalls nicht.

Die Schweiz stimmt voraussichtlich am Dienstag zusätzlich über weitere Corona-Maßnahmen ab, die dann auch landesweit zum Einsatz kommen sollen. Der Kanton Basel-Stadt ist der Entscheidung mit seinem eigenen Beschluss zuvor gekommen. Dementsprechend könnten aber in den kommenden Tagen weitere Ergänzungen folgen.

(fw)