Notarzt, Rettungsgasse, © Patrick Seeger - dpa (Symbolbild)

Baden-Württembergs Polizei ruft auf zum Bilden von Rettungsgassen

Die Rettungsgasse ist nicht nur Pflicht, sie kann auch Leben retten

Seit Donnerstag (15.02.18) wirbt Baden-Württembergs Polizei an Autobahnen für die Regeln, deren Missachtung inzwischen auch mit hohen Bußgeldern bestraft werden kann. Innenminister Thomas Strobl hat angemahnt, dass bei Unfällen auf der Autobahn jede Sekunde zähle. Leider kämen Rettungsdienste häufig nicht schnell genug zur Unfallstelle- und das nur, weil die Rettungsgasse durch rücksichtslose Verkehrsteilnehmer versperrt sei.

Eine Rettungsgasse müssen Autofahrer nicht erst dann bilden, wenn sie das Martinshorn hören, sondern immer dann, wenn der Verkehr stockt. Schon bevor sich Rettungskräfte bei einem Stau von hinten nähern, müssen die Fahrer bereits bei Schrittgeschwindigkeit die Gasse bilden.

Stehen die Autos erst dicht an dicht im Stau, fehlt es schon mal an Platz. Diese Vorgaben gelten nicht nur auf Autobahnen, sondern auch auf Bundesstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen in eine Richtung.

Wie man richtig eine Rettungsgasse bildet

Die Autofahrer auf der linken Spur fahren ein Stück nach links, die anderen nach rechts. Als Merkhilfe gibt es die «Rechte-Hand-Regel»: Die Finger der rechten Hand stehen von oben gesehen für die Fahrbahnspuren. Dabei symbolisiert der Daumen die linke Spur, wo die Autos nach links fahren. Alle anderen «Finger» gehen nach rechts. Die Gasse liegt zwischen Daumen und Zeigefinger.

Offenbar kennen wenige Verkehrsteilnehmer das richtige Verhalten im Stau. Carl-Eugen Metz vom Vorstand des Autoclubs ADAC Württemberg sagt, die Regeln seien offenbar noch nicht so in den Köpfen. Das bestätigt auch Michael Klump, Sprecher der Mannheimer Polizei. Zahlen zu Verstößen etwa auf der chronischen Staustrecke A6 gebe es zwar nicht, ungenügende Rettungsgassen sorgten aber immer wieder für Behinderungen.

Verstöße sollen konsequent bestraft werden

Das Land will weiterhin informieren und kontrollieren. 60 Brückenbanner fordern die Autofahrer zur Bildung einer Rettungsgasse auf. Auch mit Plakaten und Flyern in Deutsch, Englisch und Französisch wird geworben. Die Polizei wird die Bildung der Rettungsgasse künftig gezielt überwachen und Verstöße konsequent ahnden. Hierfür setzt sie verstärkt Foto- und Videotechnik an Unfallstellen ein.

Die Strafen wurden erst im Jahr 2017 erhöht

Verstöße gegen die Pflicht zur Bildung der Rettungsgasse sind seit Ende Oktober vergangenen Jahres mit bis zu 320 Euro Bußgeld und zwei Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg belegt. Bei einer Behinderung oder Gefährdung der Einsatzfahrzeuge droht gar ein Monat Fahrverbot. 

Bis 2017 lag das Bußgeld bei 20 Euro. Es hatte häufiger Beschwerden von Rettungskräften gegeben, sie würden bei der Arbeit behindert - durch Gaffer, aber auch durch unaufmerksame Autofahrer.

Die Verhaltensregeln sind fester Bestandteil des Theorieunterrichts und werden bei den Fahrstunden geübt, wie Jochen Klima, Vorsitzender des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg, versichert. Die Rettungsgasse sei auch im amtlichen Fragenkatalog für die theoretische Prüfung enthalten.

(la)