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Baden-Württembergische AfD-Fraktion zieht wegen Corona-Schulden vor das Verfassungsgericht

Prozess gegen Landtag und Landesregierung wegen Schuldenpolitik

Die baden-württembergische AfD-Fraktion zieht wegen der grün-schwarzen Schuldenpolitik im Land während der Corona-Pandemie gegen Landtag und Landesregierung vor das Verfassungsgericht. Wegen der im Oktober 2020 erfolgten Feststellung einer Naturkatastrophe sei eine Klage eingegangen, teilte das Verfassungsgericht am Montag (08.03.2021) mit. Darin beanstandet die AfD Gesetzesbeschlüsse vom 14. Oktober 2020, die aus ihrer Sicht das Budgetrecht des Landtags verletzen. Damals hatte der Landtag mit grün-schwarzer Mehrheit einen zweiten Nachtragshaushalt mit einer Neuverschuldung in Milliardenhöhe beschlossen. Das Parlament stimmte zu, die Corona-Krise als Naturkatastrophe zu werten.

Eigentlich darf das Land wegen der Schuldenbremse grundsätzlich keine Kredite aufnehmen. Für Naturkatastrophen gibt es aber eine Ausnahme. Dem entgegnet die AfD, ss gebe kein "Katastrophenkreationsrecht". Mit dem Nachtragshaushalt sei die Verfassung gefährdet und verletzt worden. Zudem beklagt die AfD eine Zweckentfremdung der Mittel. Mit einer einstweiligen Anordnung wolle die Fraktion erreichen, dass das Land keine weiteren Schulden aufnimmt.

Der Verfassungsgerichtshof teilte mit, dass er der Landesregierung und dem Landtag in einem ersten Schritt Gelegenheit zur Stellungnahme zu dem Antrag geben wolle.

(dpa/br)