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Baden-Württemberg drängt auf bessere Aufklärung von Straftaten

DNA-Analysen sollen ausgeweitet werden

Das Land Baden-Württemberg will einen schnellen Beschluss zum Thema Wiederverwendung von genetischem Spurenmaterial erzielen. Dafür setzt sich CDU-Justizminister Guido Wolf ein. Am Freitagmorgen berät der Bundesrat über dieses Thema in Berlin. Wenn die Bundesregierung dafür grünes Licht gibt, dürfen Ermittler künftig mit der gesicherten DNA weiterarbeiten und können somit das Alter, die Augen-, Haar- und sogar die Hautfarbe eines Verdächtigen herausfinden.

Technisch ist es möglich, aber gesetzlich verboten

Das Land hat bereits im Februar die Initiative zur erweiterten DNA-Analyse vorgeschlagen, die jetzt aber vom Innen- und Rechtsausschuss abhängig ist. Laut Strafprozessordnung darf die DNA ausschließlich zur Identifizierung des Geschlechts und der Identität verwendet werden. Durch eine genauere und erweiterte Verarbeitung des Genmatierials können Ermittler den Kreis der Verdächtigen, beispielsweise bei einem Verbrechen, eingrenzen.
Nach der Festnahme des Verdächtigen im Fall der getöteten Freiburger Studentin war der Ruf nach einer umfassenderen Auswertung von DNA-Spuren lauter geworden.