Bad Säckingen: Schweiz gibt im Pizza-Streit nicht nach

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Das Freihandelsabkommen zwischen der Schweiz und Deutschland findet für Pizza und Pasta weiterhin sein Ende an der deutsch-schweizerischen Grenze. Das hat die IHK Hochrhein-Bodensee, nach mehrfachen Gesprächen mit den Schweizer Zollbehörden, mitgeteilt. Mit Verweis auf das Zollrecht „sei eine vereinfachte Regelung nicht machbar – vorallem nicht so kurzfristig“ zitiert die IHK die Zollbehörde.

 

Deutschen Pizzalieferanten im Grenzgebiet ist es somit weithin nicht erlaubt ihre Ware in die Schweiz auszuliefern, ohne vorher ausführlichen Zollformalitäten nachzukommen. Entsprechend könnten so viele deutsche Pizzabäcker die eidgenössische Kundschaft verlieren, obwohl das Essen hierzulande oftmals günstiger ist als in der Schweiz, der Aufwand für die deutschen Lieferanten aber unverhältnismäßig ansteigen würde. Bereits Anfang Februar 2014 haben wir über die Situation eines Pizzalieferanten aus Bad Säckingen berichtet.

 

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In der Begründung seitens der Zollbehörden heißt es weiter, dass durch das Festhalten an der bestehenden Regelung weiterhin keine Wettbewerbsverzerrungen für das Schweizer Gewerbe entstehen solle. Außerdem würde ein Kippen der Bestimmung zu „nicht lösbaren Aufgaben“ bei Zollabgaben, zu „Verletzungen lebensmittelrechtlichen Vorschriften“ und Verstößen gegen „agrarpolitische Bestimmungen“ führen.

 

Wie sich die Lage momentan für deutsche Pizzabäcker darstellt, wie sehr die Bestimmungen das Geschäft beeinträchtigen und was die IHK Hochrhein-Bodensee dazu sagt, sehen Sie heute ab 18 Uhr stündlich in den Nachrichten in „Südbaden Aktuell“. Weiterer Fakt zum Ende: Nach wie vor können Schweizer Kunden ihre Pizza auf der deutschen Seite zu jeder Tages- und Nachtzeit abholen. Das würden sie nämlich als Privatpersonen machen und nicht, wie die Pizzalieferanten, als Gewerbetreibende.

 

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