B31-Freiburg: Ganztags Tempo 30

Zwischen Kronenbrücke und Stadttunnel gilt ab jetzt auch tagsüber Tempo 30 auf der B31 durch Freiburg. Bisher galt die Geschwindigkeitsbeschränkung in diesem Bereich nur in der Nacht zwischen 22 Uhr und 6 Uhr am Folgetag. 

Die Ausweitung erfolgt durch die Stadt Freiburg mit Zustimmung des Regierungspräsidiums Freiburg. Die bestehenden nächtlichen Tempo 30-Regeln für die Schwarzwaldstraße, Talstraße, Leo-Wohleb-Straße und die Dreisamuferstraßen werden ebenso auf den ganzen Tag ausgeweitet. 

Staus wegen Ampelumstellung erwartet

Wegen der Anpassung der Ampelschaltungen auf Tempo 30 erwartet die Stadt Freiburg noch bis zum Freitag,  09. November immer wieder mit Verkehrsstaus. An 12 Kreuzungen müssen bis zu 5 verschiedene Ampelprogramme angepasst werden um für 30 km/h eine grüne Welle zu gewährleisten.

Tempo 30 begünstigt Lärmschutz und niedrigere Emissionen

Die Ausweitung des Tempolimits begründet die Stadt vor allem mit einer Verringerung der Lärmemissionen. Da neben der B31 auch anliegende Ausweichstraßen im Tempo beschränkt werden, erhofft sich die Stadt außerdem Entlastungen auf diesen Strecken.

Voraussetzung für die Geschwindigkeitsbeschränkung ist der Nachweis einer verkehrsbedingten Lärmbelastung von 70dB(A) an den Gebäuden entlang der Straßen durch das Garten- und Tiefbauamt. Lärmimissionen von 70db(A) bzw. 60dB(A) in der Nacht gelten in der Rechtssprechung als Gesundheitsgefährdend. 

Stadt erwartet tagsüber nur geringe Auswirkungen

Durch die derzeitige hohe Auslastung der betroffenen Straßen erwartet die Stadt Freiburg nur geringe Auswirkungen auf den Verkehr. Geschwindigkeiten über 30 km/h seien tagsüber kaum möglich, sondern erst zu Uhrzeiten, in denen viele Anwohner zu Hause seien. Das geringere Tempo führe bei der Lärmwahrnehmung zu einer gefühlten Halbierung des Verkehrs , so die Stadt in einer Mitteilung.

Auch für den Luftreinhalteplans, maßgeblich geplant und durchgeführt durch das Regierungspräsidium, wirke sich die neu Tempo 30-Regelung positiv aus. Ziel von Stadt und Regierungspräsidium ist dabei die Vermeidung von Fahrverboten.

(svs)

 

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