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Ausgangsbeschränkung in Baden-Württemberg bereits ab Samstag

Bereits ab dem morgigen Samstag (12.12.2020) sollen in ganz Baden-Württemberg massive Ausgangsbeschränkungen gelten. Das kündigte der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Freitag in einer Pressekonferenz an. Nur mit "triftigem Grund" dürfen Menschen zwischen 5 und 20 Uhr das Haus noch verlassen - dazu gehören Arbeit, Kita- und Schulbesuche oder der Besuch von Studienplätzen.

Kretschmann zu Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg

Gelockert sollen die Ausgangsbeschränkungen an Weihnachten zwischen 23. und 27. Dezember werden. Dann sind private Veranstaltungen und Kirchenbesuche erlaubt.

Die Maßnahmen in Baden-Württemberg im Überblick

Der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung ist zwischen 20 Uhr und 5 Uhr nur unter folgenden Gründen erlaubt:

  • Ausübung beruflicher Tätigkeiten
  • Inanspruchnahme (veterinär-) medizinischer Leistungen
  • Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen
  • Begleitung sterbender Personen und in akut Lebensbedrohlichen Zuständen
  • Handlung zur Versorgung von Tieren
  • Besuch von Schulen, Kitas und Veranstaltungen des Studienbetriebs

Tagsüber (von 5 Uhr bis 20 Uhr) gelten außerdem folgende Gründe als Ausnahme:

  • Besuch von Einzelhandelsbetrieben
  • Ansammlungen und private Veranstaltungen mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder maximal fünf Personen aus bis zu zwei Haushalten, sowie Verwandten in gerader Linie und Partner. Kinder der Haushalte bis einschließlich 14 Jahre sind davon ausgenommen.
  • Veranstaltungen nach § 10 Absatz 4 Corona-Verordnung, zum Beispiel: Teilnahme an Gerichtsterminen oder Sitzungen kommunaler Gremien.
  • Besuch von Veranstaltungen nach §8 Grundgesetz („Demonstrationsfreiheit“)
  • Sport und Bewegung an der frischen Luft: ausschließlich alleine, mit einer weiteren nicht im selben Haushalt lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts.

Die Maßnahmen sollen bis 10. Januar 2020 gelten.

(br)