Ausverkauf, Einzelhandel, Schließung, Insolvenz, © Oliver Berg - dpa (Symbolbild)

Ausgangsbeschränkungen in Baden-Württemberg werden angepasst

Sobald Bundesrat und Bundespräsident zustimmen, gilt eine Ausgangssperre ab 22 Uhr

22 statt 21 Uhr – der Start der umstrittenen Ausgangsbeschränkungen wird auch in Baden-Württemberg um eine Stunde nach hinten verschoben, das hat Winfried Kretschmann am Donnerstag (22.04.2021) gesagt. Allerdings müssen Bundesrat und der Bundespräsident der Änderung des bundesweiten Infektionsschutzgesetzes noch zustimmen.

Der Deutsche Bundestag hat am Mittwoch (21.04.2021) die Änderungen des Infektionsschutzgesetzes angenommen. Von den 709 Parlamentariern stimmten 342 Abgeordnete dafür, 250 stimmten dagegen, 64 enthielten sich. Damit sollen bundeseinheitliche Regelungen gelten. Bei einer 7-Tage-Inzidenz über 100 soll künftig unter anderem Ausgangsbeschränkungen von 22 – 5 Uhr gelten. Mit ähnlichen Ausgangsbeschränkungen hatten bereits andere Länder wie Spanien und Portugal die Zahlen senken können. 

Baden-Württemberg hat die Corona-Notbremse des Bundes bereits am Montag (19.04.2021) umgesetzt. In den Landkreisen Lörrach, Waldshut und dem Ortenaukreis gelten bereits Ausgangsbeschränkungen, allerdings schon ab 21 Uhr – so stand es im Entwurf der Notbremse. Sobald die Änderung des Infektionsschutzgesetzes von Bundesrat und Bundespräsident abgesegnet worden sind, will auch das Land diese umsetzen. Das hat Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Donnerstag (22.04.2021) der Deutschen Presse-Agentur am Rande der Koalitionsverhandlungen mit der CDU in Stuttgart gesagt.

Ab wann die neuen Regelungen gelten, ist noch unbekannt.

(dk)