Coronavirus Illustration Virus, © CDC/ Alissa Eckert, MSMI; Dan Higgins, MAMS

Ausgangsbeschränkungen gelten nicht in allen Landkreisen mit Inzidenz über 50

In der Ortenau dürfen die Menschen nach 20 Uhr raus, in den Landkreisen Lörrach und Waldshut nicht

Die nächtliche Ausgangsbeschränkung in Baden-Württemberg gilt nicht mehr, seit sie am Montag (08.02.2021) vom baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof in Mannheim als nicht mehr verhältnismäßig gekippt wurde. Ein Schlupfloch für Landkreise mit hoher Sieben-Tage-Inzidenz gibt es aber noch. Sie können den Bewohnern weiterhin untersagen, das Haus zu später Stunde ohne triftigen Grund zu verlassen. Doch nicht alle betroffenen Landkreise setzten diese Möglichkeit um.

Unterschiedliche Regelungen bei unterschiedlichen Inzidenzen

Während im Ortenaukreis, dessen Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner bei 66,1 Neuinfektionen liegt (Stand Donnerstag, 11.02.2021), keine Ausgangsbeschränkungen zwischen 20 und 5 Uhr gelten, halten die Kreise Waldshut und Lörrach an der Restriktion fest. Die regionalen Corona-Hotspots wollen damit auf ein diffuses Infektionsgeschehen reagieren. Laut Regelung des Landes muss "eine erhebliche Gefährdung der wirksamen Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus" erkennbar sein, damit Gesundheitsämter die Ausgangsbeschränkung aufrechterhalten darf. Dies gilt beispielsweise, wenn lokal steigende Infektionszahlen nicht zugeordnet werden können.

Verordnung gilt bis 26. Februar, beziehungsweise 1. März

Der Ortenaukreis begründet seinen Sonderweg mit einer breit angelegten Teststrategie - außerdem seien die Kontakte von Covid-Patienten nach wie vor nachvollziehbar. Im Kreis Lörrach gilt hingegen seit dem heutigen Freitag (12.02.2021) eine erneute Ausgangssperre zwischen 21 und 5 Uhr. Die Inzidenz im Kreis liegt bei 58,7. Auch das Landratsamt Waldshut hat eine neue Allgemeinverfügung erlassen, wonach ebenfalls die Beschränkung zwischen 21 und 5 Uhr gilt. Befristet ist die Regelung zunächst bis 26. Februar, wird aber aufgehoben, wenn die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen den Wert von 50 unterschreitet. Aktuell liegt der Wert bei 96,5. In Lörrach gilt die Regelung bis zum 1. März.

Aufgehoben ist die Ausgangsbeschränkung in der Stadt Freiburg (Inzidenz 36,3) sowie den Landkreisen Breisgau-Hochschwarzwald (37,9) und Emmendingen (28,2).

(br/dpa)