Autobahn, autofreier Sonntag, Achern, A5, Verkehr, © Patrick Seeger - dpa (Symbolbild)

Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte im Ortenaukreis

Ausnahmen von der Regelung gibt es nur bei triftigem Grund

In der Ortenau werden, nach zwei Tagen in Folge mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 500, ab dem  morgigen Tag Ausgangsbeschränkungen für Menschen ohne Impfschutz gegen Covid-19 greifen, sofern diese nicht genesen sind. Das Landratsamt will dies im Laufe des Tages bekannt geben. Auf Grundlage der neuen Corona-Verordnung, die seit Mittwoch (24.11.2021) in Kraft ist, wurde die Grenze für diese Maßnahme von 600 auf 500 Erkrankten pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen gesenkt.

Zwischen 21 und 5 Uhr sollen Ungeimpfte im Ortenaukreis dann nur noch mit triftigem Grund ihre Wohnung verlassen dürfen. Dazu zählen die Arbeit, medizinische Notfällen, die Betreuung von sterbenden Personen oder auch zum Gassi gehen mit dem Hund.

Die Ausgangsbeschränkung wird wieder aufgehoben, wenn im Landkreis die Sieben-Tage-Inzidenz an fünf Tagen in Folge unter 500 liegt. Bereits seit Anfang der Woche gelten solche Regelungen für Ungeimpfte in mehreren Kreisen im Südwesten – unter anderem im Schwarzwald-Baar-Kreis.

(br)

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